| << | Der Volksverhetzer - Wie ich mein wahres Ich erkannte | >> |
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Anfang September 2005 bekomme ich Post von der Polizeidirektion Dortmund. Eine Vorladung zu einer Anhörung. Irgendein scheinbar total widerwärtiger Mensch hat mich angezeigt und nun soll ich dazu Angaben bei der Polizei machen. Angezeigt wurde ich wegen eines Gedichts auf meiner Webseite, welches sich in der Rubrik Humor befindet und den Titel "Der Asylbetrüger in Deutschland" trägt. Man beschuldigt mich der Volksverhetzung.
So wirklich ernst kann und will ich die Angelegenheit zu dem Zeitpunkt dummerweise nicht nehmen, denn der Vorwurf der Volksverhetzung scheint mir mehr als nur lächerlich. Und so mache ich mich relativ entdivnt auf den Weg zu meiner Anhörung, die mich zum Staatsschutz führt, was mich ein wenig irritiert und zum nachdenken bringt. Der Herr Polizist macht einen netten Eindruck. Er schreibt einen Bericht und stellt einige Fragen, unter anderem, ob ich der rechten Szene angehöre. Trotz meiner Jacke habe ich noch immer das Gefühl dieser Gruppe nicht anzugehören und verneine, während ich mich frage, ob es so etwas wie die "Anonymen Neonazis" gibt, denen ich mich anschließen kann. Ich kann den Gedanken allerdings nicht zu Ende führen, da mich der Herr Polizist bittet, seinen Bericht zu lesen und zu unterschreiben. Ich unterschreibe und werde aufgefordert das Gedicht unverzüglich von meiner Webseite zu entfernen. Nachdem ich es versprochen habe, darf ich gehen. Verwirrt und auch angewidert von mir selbst, dass ich jahrelang meine extremen Neigungen verleugnet habe, fahre ich schnell nach Hause, um dort alle Beweise (die Reichsfahnen, die SS-Mützen und die Poster und Fotos vom Führer), dass ich der rechten Szene angehöre, zu vernichten. Als ich in mein Zimmer komme stelle ich mit Erstaunen fest, dass es dort gar keine Beweise gibt. Bin ich vielleicht doch kein Rechter? Ich bin vollends verwirrt und hänge meine braune Lederjacke sofort in die hinterste Ecke meines Kleiderschrankes. Ich muss nachdenken, gründlich nachdenken. Einige Tage später denke ich immer noch nach, weiß allerdings nicht worüber, als ich Post von der Staatsanwaltschaft bekomme. Mir fällt gleich der beiliegende Zahlschein auf und ich begreife langsam, dass ich ein echtes Problem habe.
Sehr geehrter Herr F.,
Da ich meine braune Jacke schon seit Tagen nicht mehr anhatte und mich nicht als Volksverhetzer sehe, beschließe ich, erstmal einen Anwalt aufzusuchen, denn 250 so zum Fenster raus zu werfen war noch nie so mein Ding. Und würde ich so nicht eine Straftat zugeben, die ich in meinen Augen nie begangen habe? Eine ganz und gar unbefriedigende Situation für mich.nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach §130 II StGB hinreichend verdächtig. Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben, als Auflage einen Geldbetrag von 250,00 Euro innerhalb einer Frist von 3 Monaten an folgende Stelle zu zahlen:
Gerichtskasse des Amtsgerichts Dortmund Hierzu bedarf es Ihrer Zustimmung und der des zuständigen Amtsgerichts, die ich gleichzeitig beantrage. Im Falle der Zustimmung, die binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens unter Verwendung des beigefügten Antwortschreibens erklärt werden müsste und der Zustimmung des Amtsgerichts werde ich das Verfahren vorläufig einstellen. Sollte ich innerhalb der gesetzten Frist keine Nachricht erhalten, muss ich davon ausgehen, dass der beabsichtigten Verfahrensweise nicht zugestimmt wird. In diesem Falle sollte ggf. mit der Erhebung der öffentlichen Klage gerechnet werden. Mein Anwaltstermin verläft alles andere als zufrieden stellend. Zwar ist der erste Anwalt mit dem ich spreche nett und interessiert, aber da es sich nicht um sein Fachgebiet handelt übergibt er den Fall einem Kollegen. Als dieser sich mir vorstellt habe ich sofort ein schlechtes Gefühl, denn dieser Fachanwalt findet den Streitwert von 250 äußerst gering und die Kosten die mir entstünden, wenn er mich vertrete, würden in keiner Relation dazu stehen. Meine Chancen sieht er bei 50:50, weshalb er mir rät die 250 zu akzeptieren. Da er erkennt, dass er einen armen Menschen vor sich hat, der sich wegen läppischer 250 schon so anstellt, ist seine Kurzberatung für mich kostenlos. Vielen Dank.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. 250 Strafe wegen Volksverhetzung. Selbst Petra scheint der Meinung der Staatsanwaltschaft zu sein und ist irgendwie genervt von mir, da ich schon wieder in Schwierigkeiten stecke und diese in ihren Augen wohl nicht ernst genug nehme. Sie hatte schon immer wenig Verständnis für meine merkwürdige Webseite und ist scheinbar der Meinung, dass alles früher oder später so kommen musste. Ich bleibe anderer Meinung und will auch weiterhin nicht wahrhaben, dass ich ein solch schwerwiegendes Verbrechen begangen habe und überlege welche Möglichkeiten mir noch bleiben. Doch kaum habe ich das Schreiben verschickt kommen mir wieder Zweifel, ob ich nicht doch darauf verzichten solle zu bezahlen und die öffentliche Klage in Kauf zu nehmen. So bezahle ich erstmal nicht und nehme mir vor mich bei Gelegenheit mal zu erkundigen, was für Folgen das für mich haben könnte. Noch bevor ich mich erkundige, was einem passieren kann, wenn man zwar ankündigt zu bezahlen, es dann aber doch nicht macht, bekomme ich abermals Post von der Staatsanwaltschaft Dortmund.
Sehr geehrter Herr F.,
So habe ich erst einmal ein wenig Zeit mir zu überlegen, wie ich mich entscheiden werde und wen ich dazu noch befragen kann. Ingesamt eine äußerst unbefriedigende Situation, die mir weitere wertvolle Lebenszeit zu rauben droht.von der Erhebung der öffentlichen Anklage habe ich abgesehen und das Verfahren vorläufig eingestellt. Ihnen wird aufgegeben, als Auflage einen Geldbetrag von 250,00 Euro innerhalb einer Frist von 3 Monaten beginnend am 01.11.2005 zu zahlen.
Die Erfüllung der Auflage/Weisung ist unaufgefordert unter Angabe der obigen Geschäftsnummer durch Einreichung von Zahlungsbelegen, Teilnahmebescheinigungen bzw. Bestätigungen zu den Akten nachzuweisen. Kurze Zeit später habe ich die Sache auch schon wieder verdrängt. Das ist natürlich unklug, denn ein erneuter Brief der Staatsanwaltschaft macht mir wieder klar, dass es sich bei mir um einen gedankenlosen Volksverhetzer handelt, der seine gerechte Strafe noch nicht bezahlt hat.
Sehr geehrter Herr F.,
Natürlich lasse ich auch diese Frist verstreichen. Denn noch immer bin ich mir der schwere meines Vergehens nicht bewusst. Kinderschänder kommen doch auch immer wieder auf Bewährung frei, was also soll mir passieren?das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren ist mit Verfügung vom 20.10.2005 zunächst vorläufig gem. § 153 a der Strafprozeßordnung eingestellt worden. Mit Schreiben vom 20.10.2005 ist Ihnen aufgegeben worden, als Auflage einen Geldbetrag von 250,00 EUR innerhalb einer Frist von 3 Monaten, beginnend am 01.11.2005 an die Gerichtskasse zu zahlen. Da das Verfahren nur nach vollständiger Erfüllung endgültig eingestellt wird, bisher jedoch ein Zahlungseingang nicht festgestellt werden konnte, gebe ich Ihnen hiermit letztmalig die Gelegenheit, den oben genannten Geldbetrag in Höhe von 250,00 EUR an die oben genannte Stelle zu zahlen. Sollte bis zum 28.02.2006 der gesamte Geldbetrag nicht eingezahlt worden sein, wird das Verfahren wieder aufgenommen. In diesem Fall muss mit einer Anklageerhebung gerechnet werden. Am 28. März 2006 weiß ich mehr, denn plötzlich halte ich meinen Strafbefehl in den Händen.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund beschuldigt Sie,
Ich kann es nicht mehr leugnen. Ich bin nun per Gesetz ein Krimineller. Ein echter Volksverhetzer.
in der Zeit von 2001 bis zum 27.09.2005 Schriften, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung bestimmte Gruppen aufstacheln und die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich und verleumdet werden, verbreitet zu haben. Ihnen wird folgendes zur Last gelegt: Als Betreiber der Homepage XXX stellten Sie im Jahr 2001 das Gedicht "Der Asylbetrüger in Deutschland" ins Internet ein. Das so für jedermann bis zur Entfernung am 27.09.2005 von der Homepage zugängliche Gedicht stellt die Asylbewerber in Deutschland als Betrüger, "Schmarotzer" und Straftäter dar, denen das Lebensrecht in Deutschland abgesprochen wird. Vergehen nach § 130 Abs. 2 StGB. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00 EUR (800 EUR) festgesetzt. Zugleich werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Ihre eigenen Auslagen haben Sie selbst zu tragen. Da ich mittlerweile auch wieder zu den Arbeitslosen gehöre, lege ich selbstverständlich gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch ein. Ein weiterer Anwalt, den ich wegen dieser Sache aufsuche, rät mir es dabei zu belassen, da alles andere keine Aussicht auf Erfolg hat. Während ich darüber nachdenke, ob ich nicht für 40 Tage ins Gefängnis gehen soll, um das Geld zu sparen erhalte ich erneut Post.
Ladung zum Termin am Montag, 19. Juni 2006 um 0915 Uhr, Raum 127, zur Hauptverhandlung in der Strafsache gegen Sie wegen Volksverhetzung.
Am nächsten Morgen rufe ich direkt beim Amtsgericht an, um nachzufragen, ob es nicht möglich ist die Höhe der Tagessätze auch ohne Verhandlung festzusetzen, da so eine Verhandlung schließlich Geld kostet. Meine Frage wird sogleich verneint und mir erklärt, dass die Erfolgsaussichten des Einspruchs 50:50 wären. Ich denke kurz darüber nach, vorzuschlagen, einfach eine Münze zu werfen, aber irgendwas hält mich davon ab.Sehr geehrter Herr F.!
Auf Anordnung des Gerichts werden Sie zu dem o.g. Termin geladen, da Ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden ist.
Am 19. Juni 2006 erscheine ich pünktlich vor Gericht. Leicht unpünktlich beginnt die Verhandlung. Im Zuschauersaal sitzt eine Schulklasse und endlich habe ich mein eigenes Publikum. Die Verhandlung vergeht wie im Fluge. Zunächst wird das Gedicht vorgelesen, was einige der Schülerinnen scheinbar amüsiert. Nur gut, dass die Richterin es nicht zur Kenntnis nimmt. Die Dame, die das Gedicht und die andere Fakten vorträgt fordert nun eine Strafe von 40 Tagessätzen á 10. Als nächstes fragt mich die Richterin, ob ich nicht noch etwas zu sagen habe, da ich als Angeklagter das letzte Wort habe. Ich verzichte. Das Risiko erscheint mir zu hoch. Die würden mich sowieso nicht verstehen.
Mein Erscheinen bei dieser Aufführung ist meiner Meinung nach völlig überflüssig, da ich nicht wirklich was zu sagen habe und die das sicherlich auch ohne mich so großartig hätten lösen können. Am 26. Juli 2006 erhalte ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Dortmund.
hat das Amtsgericht Lünen
Auch diesen Brief nehme ich zur Kenntnis und lege ihn zu den anderen Briefen, die mir meine Volksverhetzertätigkeit einbrachte. Meine braune Lederjacke hängt mittlerweile auch nicht mehr in der hintersten Ecke des Schrankes und ich habe mich damit abgefunden ein Volksverhetzer zu sein. Ich werde besagte Jacke in Zukunft wieder regelmäßig tragen. Die sind doch eh alle völlig verrückt. Und ich ein Schwerverbrecher. Doch das muss ich akzeptieren, da es ja Volkes Urteil war, welches mich als solchen verutrteilte. Ich wüsste dennoch zu gern, im Namen welches Volkes das Urteil wirklich gefällt wurde.in der Sitzung vom 19. Juni 2006 an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht S.,
Amtsanwältin B.,
Justizhauptsekretärin K. für Recht erkannt: Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 7,50 verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Angewandte Vorschriften: § 130 II StGB.
Gründe Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 19.06.2006 wegen Volksverhetzung gemäß §$ 130 II StGB, begangen im Jahr 2001 bis zum 27.09. 2005 strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 22.032006 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass strafrechtliche Vorbelastungen nicht gegeben sind, sowie auf die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten, war eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 7,50 angemessen. Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 StPO.
Diese ganze Volksverarsche kostet mich schlappe 428,82 und ist für mich ein weiterer Beweis dafür, dass die Rechtsprechung in diesem Lande äußerst merkwürdig ist. Aber Volksverhetzer sehen sowieso alles anders und kapieren meistens nichts. Und so werde ich, der dumme Volksverhetzer, vermutlich nie begreifen, was in den letzten Monaten, ausgelöst durch ein Gedicht, alles passiert ist. Vermutlich bin ich tatsächlich zu blöd für diese Welt.
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© 11.05 - 07.06
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