November 2005

Der Volksverhetzer zahlt nicht
Da ich gerne unangenehme Sachen verdänge, weil ich hoffe, dass sie dann Ungeschehen werden, vergesse ich den letzten Brief der Staatsanwaltschaft und lebe weiter als wäre ich gar kein Volksverhetzer. Das ist natürlich unklug, denn ein erneuter Brief der Staatsanwaltschaft macht mir Ende November klar, dass es sich bei mir sehr wohl um einen gedankenlosen Volksverhetzer handelt, der seine gerechte Strafe noch nicht bezahlt hat.

Sehr geehrter Herr F.,

das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren ist mit Verfügung vom 20.10.2005 zunächst vorläufig gem. § 153 a der Strafprozeßordnung eingestellt worden. Mit Schreiben vom 20.10.2005 ist Ihnen aufgegeben worden, als Auflage einen Geldbetrag von 250,00 EUR innerhalb einer Frist von 3 Monaten, beginnend am 01.11.2005 an die Gerichtskasse zu zahlen.

Da das Verfahren nur nach vollständiger Erfüllung endgültig eingestellt wird, bisher jedoch ein Zahlungseingang nicht festgestellt werden konnte, gebe ich Ihnen hiermit letztmalig die Gelegenheit, den oben genannten Geldbetrag in Höhe von 250,00 EUR an die oben genannte Stelle zu zahlen.

Sollte bis zum 28.02.2006 der gesamte Geldbetrag nicht eingezahlt worden sein, wird das Verfahren wieder aufgenommen. In diesem Fall muss mit einer Anklageerhebung gerechnet werden.

Natürlich werde ich auch diese Frist verstreichen lassen, denn noch immer bin ich mir der Schwere meines Vergehens nicht bewusst. Kinderschänder kommen doch auch immer wieder auf Bewährung frei, was also soll mir passieren? Außerdem habe ich das Gedicht nicht einmal selbst geschrieben und es ist überall im Netz zu finden. Möglicherweise bin ich aber auch zu borniert oder naiv, um die Schwere meiner Schuld zu begreifen.

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