Anfang September 2005 bekomme ich Post von der Polizeidirektion Dortmund. Eine Vorladung zu einer Anhörung. Irgendein scheinbar total widerwärtiger Mensch hat mich angezeigt, und nun soll ich dazu Angaben bei der Polizei machen. Angezeigt wurde ich wegen eines Gedichts auf meiner Webseite, welches sich in der Rubrik Humor befindet und den Titel „Der Asylbetrüger in Deutschland“ trägt. Man beschuldigt mich der Volksverhetzung.
So wirklich ernst kann und will ich die Angelegenheit zu dem Zeitpunkt dummerweise nicht nehmen, denn der Vorwurf der Volksverhetzung scheint mir mehr als nur lächerlich. Und so mache ich mich relativ entspannt auf den Weg zu meiner Anhörung, die mich zum Staatsschutz führt, was mich ein wenig irritiert und zum Nachdenken bringt.
Nachdem ich dort im Wartebereich Platz nehme, fallen mir gleich die ganzen Plakate, die überall aufgehängt sind, ins Auge. Darauf wird einem Hilfe beim Ausstieg aus der rechten Szene angeboten. Ich gerate ins Grübeln. Bin ich vielleicht eine Art Nazi und habe es bisher geleugnet? Ich schaue an mir herab und erschrecke. Ich trage eine braune Lederjacke. Wie kann ich nur? Ist diese Jacke nicht schon so etwas wie ein Beweis für meine Schuld? Ich schaue mich um, ob ich die Jacke irgendwo verstecken kann, doch es ist zu spät, die Tür geht auf und der Herr Polizist bittet mich herein.
Ich folge ihm in sein Büro und weiß, dass mich die Jacke längst verraten hat. Wie soll ich dem braunen Sumpf entkommen, wenn ich zu einem so wichtigen Termin eine braune Lederjacke trage? Ich schäme mich und fühle mich ertappt.
Der Herr Polizist macht einen netten Eindruck. Er schreibt einen Bericht und stellt einige Fragen, unter anderem, ob ich der rechten Szene angehöre. Trotz meiner Jacke habe ich noch immer das Gefühl, dieser Gruppe nicht anzugehören, und verneine, während ich mich frage, ob es so etwas wie die „Anonymen Neonazis“ gibt, denen ich mich anschließen kann. Ich kann den Gedanken allerdings nicht zu Ende führen, da mich der Herr Polizist bittet, seinen Bericht zu lesen und zu unterschreiben. Ich unterschreibe und werde aufgefordert, das Gedicht unverzüglich von meiner Webseite zu entfernen. Nachdem ich es versprochen habe, darf ich gehen.
Verwirrt und auch angewidert von mir selbst, dass ich jahrelang meine extremen Neigungen verleugnet habe, fahre ich schnell nach Hause, um dort alle Beweise (die Reichsfahnen, die SS-Mützen und die Poster und Fotos vom Führer), dass ich der rechten Szene angehöre, zu vernichten. Als ich in mein Zimmer komme, stelle ich mit Erstaunen fest, dass es dort gar keine Beweise gibt. Bin ich vielleicht doch kein Rechter? Ich bin vollends verwirrt und hänge meine braune Lederjacke sofort in die hinterste Ecke meines Kleiderschrankes. Ich muss nachdenken, gründlich nachdenken.
Einige Tage später denke ich immer noch nach, weiß allerdings nicht worüber, als ich Post von der Staatsanwaltschaft bekomme. Mir fällt gleich der beiliegende Zahlschein auf, und ich begreife langsam, dass ich ein echtes Problem habe.
nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind Sie eines Vergehens nach §130 II StGB hinreichend verdächtig.
Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und Ihnen aufzugeben, als Auflage einen Geldbetrag von 250,00 Euro innerhalb einer Frist von 3 Monaten an folgende Stelle zu zahlen:
Gerichtskasse des Amtsgerichts Dortmund
Gerichtsstraße 22
44135 Dortmund
Deutsche Bundesbank Fil. Dortmund
Hierzu bedarf es Ihrer Zustimmung und der des zuständigen Amtsgerichts, die ich gleichzeitig beantrage.
Im Falle der Zustimmung, die binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens unter Verwendung des beigefügten Antwortschreibens erklärt werden müsste und der Zustimmung des Amtsgerichts werde ich das Verfahren vorläufig einstellen.
Sollte ich innerhalb der gesetzten Frist keine Nachricht erhalten, muss ich davon ausgehen, dass der beabsichtigten Verfahrensweise nicht zugestimmt wird. In diesem Falle sollte ggf. mit der Erhebung der öffentlichen Klage gerechnet werden.
Da ich meine braune Jacke schon seit Tagen nicht mehr anhatte und mich nicht als Volksverhetzer sehe, beschließe ich, erst mal einen Anwalt aufzusuchen, denn 250 € so zum Fenster rauszuwerfen war noch nie so mein Ding. Und würde ich so nicht eine Straftat zugeben, die ich in meinen Augen nie begangen habe? Eine ganz und gar unbefriedigende Situation für mich.
Mein Anwaltstermin verläuft alles andere als zufriedenstellend. Zwar ist der erste Anwalt, mit dem ich spreche nett und interessiert, aber da es sich nicht um sein Fachgebiet handelt, übergibt er den Fall einem Kollegen.
Als dieser sich mir vorstellt, habe ich sofort ein schlechtes Gefühl, denn dieser Fachanwalt findet den Streitwert von 250€ äußerst gering und die Kosten die mir entstünden, wenn er mich verträte, würden in keiner Relation dazu stehen. Meine Chancen sieht er bei 50:50, weshalb er mir rät, die 250 € zu akzeptieren. Da er erkennt, dass er einen armen Menschen vor sich hat, der sich wegen läppischer 250 € schon so anstellt, ist seine Kurzberatung für mich kostenlos. Vielen Dank.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. 250 € Strafe wegen Volksverhetzung. Selbst Petra scheint der Meinung der Staatsanwaltschaft zu sein und ist irgendwie genervt von mir, da ich schon wieder in Schwierigkeiten stecke und diese in ihren Augen wohl nicht ernst genug nehme. Sie hatte schon immer wenig Verständnis für meine merkwürdige Webseite und ist anscheinend der Meinung, dass alles früher oder später so kommen musste. Ich bleibe anderer Meinung und will auch weiterhin nicht wahrhaben, dass ich ein solch schwerwiegendes Verbrechen begangen habe, und überlege, welche Möglichkeiten mir noch bleiben.
Die braune Lederjacke ist entsorgt, der Anwalt nicht willig, also unterschreibe ich das Antwortschreiben und erkläre mich bereit, die 250 € zu bezahlen.
Doch kaum habe ich das Schreiben verschickt, kommen mir wieder Zweifel, ob ich nicht doch darauf verzichten sollte, zu bezahlen und die öffentliche Klage in Kauf zu nehmen. So bezahle ich erst mal nicht und nehme mir, vor mich bei Gelegenheit mal zu erkundigen, was für Folgen das für mich haben könnte.
Noch bevor ich mich erkundige, was einem passieren kann, wenn man zwar ankündigt, zu bezahlen, es dann aber doch nicht macht, bekomme ich abermals Post von der Staatsanwaltschaft Dortmund.
von der Erhebung der öffentlichen Anklage habe ich abgesehen und das Verfahren vorläufig eingestellt.
Ihnen wird aufgegeben, als Auflage einen Geldbetrag von 250,00 Euro innerhalb einer Frist von 3 Monaten beginnend am 01.11.2005 zu zahlen.
Die Erfüllung der Auflage/Weisung ist unaufgefordert unter Angabe der obigen Geschäftsnummer durch Einreichung von Zahlungsbelegen, Teilnahmebescheinigungen bzw. Bestätigungen zu den Akten nachzuweisen.
Das Verfahren wird nach vollständiger Erfüllung endgültig eingestellt. Die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Andernfalls muss ich kraft Gesetzes das Verfahren wieder aufnehmen. Etwa schon erbrachte Teilleistungen werden in diesem Falle nicht erstattet.
So habe ich erst einmal ein wenig Zeit, mir zu überlegen, wie ich mich entscheiden werde und wen ich dazu noch befragen kann. Insgesamt eine äußerst unbefriedigende Situation, die mir weitere wertvolle Lebenszeit zu rauben droht.
Kurze Zeit später habe ich die Sache auch schon wieder verdrängt. Das ist natürlich unklug, denn ein erneuter Brief der Staatsanwaltschaft macht mir wieder klar, dass es sich bei mir um einen gedankenlosen Volksverhetzer handelt, der seine gerechte Strafe noch nicht bezahlt hat.
das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren ist mit Verfügung vom 20.10.2005 zunächst vorläufig gem. § 153 a der Strafprozeßordnung eingestellt worden. Mit Schreiben vom 20.10.2005 ist Ihnen aufgegeben worden, als Auflage einen Geldbetrag von 250,00 EUR innerhalb einer Frist von 3 Monaten, beginnend am 01.11.2005 an die Gerichtskasse zu zahlen.
Da das Verfahren nur nach vollständiger Erfüllung endgültig eingestellt wird, bisher jedoch ein Zahlungseingang nicht festgestellt werden konnte, gebe ich Ihnen hiermit letztmalig die Gelegenheit, den oben genannten Geldbetrag in Höhe von 250,00 EUR an die oben genannte Stelle zu zahlen.
Sollte bis zum 28.02.2006 der gesamte Geldbetrag nicht eingezahlt worden sein, wird das Verfahren wieder aufgenommen. In diesem Fall muss mit einer Anklageerhebung gerechnet werden.
Natürlich lasse ich auch diese Frist verstreichen. Denn noch immer bin ich mir der Schwere meines Vergehens nicht bewusst. Kinderschänder kommen doch auch immer wieder auf Bewährung frei, was also soll mir passieren?
Am 28. März 2006 weiß ich mehr, denn plötzlich halte ich meinen Strafbefehl in den Händen.
in der Zeit von 2001 bis zum 27.09.2005
in Lünen und anderen Orten
Schriften, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung bestimmte Gruppen aufstacheln und die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich und verleumdet werden, verbreitet zu haben.
Ihnen wird folgendes zur Last gelegt:
Als Betreiber der Homepage XXX stellten Sie im Jahr 2001 das Gedicht „Der Asylbetrüger in Deutschland“ ins Internet ein. Das so für jedermann bis zur Entfernung am 27.09.2005 von der Homepage zugängliche Gedicht stellt die Asylbewerber in Deutschland als Betrüger, „Schmarotzer“ und Straftäter dar, denen das Lebensrecht in Deutschland abgesprochen wird.
Vergehen nach § 130 Abs. 2 StGB.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00 EUR (800 EUR) festgesetzt.
Zugleich werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Ihre eigenen Auslagen haben Sie selbst zu tragen.
Ich kann es nicht mehr leugnen. Ich bin nun per Gesetz ein Krimineller. Ein echter Volksverhetzer.
Da ich mittlerweile auch wieder zu den Arbeitslosen gehöre, lege ich selbstverständlich gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch ein. Ein weiterer Anwalt, den ich wegen dieser Sache aufsuche, rät mir, es dabei zu belassen, da alles andere keine Aussicht auf Erfolg hat.
Während ich darüber nachdenke, ob ich nicht für 40 Tage ins Gefängnis gehen soll, um das Geld zu sparen, erhalte ich erneut Post.
Sehr geehrter Herr F.!
Auf Anordnung des Gerichts werden Sie zu dem o.g. Termin geladen, da Ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden ist.
Sie können sich in der Hauptverhandlung durch eine/einen mit schriftlicher Vollmacht versehen Verteidigerin/versehenen Verteidiger vertreten lassen.
Sind Sie bei Beginn der Hauptverhandlung weder erschienen noch durch eine Verteidigerin/einen Verteidiger vertreten und ist das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, wird der Einspruch gegen den Strafbefehl des Gerichts ohne Beweisaufnahme verworfen.
Am nächsten Morgen rufe ich direkt beim Amtsgericht an, um nachzufragen, ob es nicht möglich ist, die Höhe der Tagessätze auch ohne Verhandlung festzusetzen, da so eine Verhandlung schließlich Geld kostet. Meine Frage wird sogleich verneint und mir erklärt, dass die Erfolgsaussichten des Einspruchs 50:50 wären. Ich denke kurz darüber nach, vorzuschlagen, einfach eine Münze zu werfen, aber irgendwas hält mich davon ab.
Am 19. Juni 2006 erscheine ich pünktlich vor Gericht. Leicht unpünktlich beginnt die Verhandlung. Im Zuschauersaal sitzt eine Schulklasse und endlich habe ich mein eigenes Publikum. Die Verhandlung vergeht wie im Fluge. Zunächst wird das Gedicht vorgelesen, was einige der Schülerinnen anscheinend amüsiert. Nur gut, dass die Richterin es nicht zur Kenntnis nimmt. Die Dame, die das Gedicht und die anderen Fakten vorträgt fordert nun eine Strafe von 40 Tagessätzen á 10€. Als Nächstes fragt mich die Richterin, ob ich nicht noch etwas zu sagen habe, da ich als Angeklagter das letzte Wort habe. Ich verzichte. Das Risiko erscheint mir zu hoch. Die würden mich sowieso nicht verstehen.
Und so spricht die Richterin ihr Urteil. 40 Tagessätze á 7,50€ + Verfahrenskosten. Ich, der Volksverhetzer, bin begeistert, verzichte aber darauf, zu applaudieren. Außerdem sagt die Richterin noch, dass ich ja mittlerweile eingesehen habe, dass ich einen Fehler begangen habe. Ehrlich gesagt habe ich es bis heute nicht eingesehen, doch das spielt keine Rolle.
Mein Erscheinen bei dieser Aufführung ist meiner Meinung nach völlig überflüssig, da ich nicht wirklich was zu sagen habe und die das sicherlich auch ohne mich so großartig hätten lösen können.
Hoffentlich hat wenigstens irgendwer aus der Schulklasse etwas gelernt an diesem Tag, denn sonst ist die ganze Show ja völlig sinnlos gewesen.
Am 26. Juli 2006 erhalte ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Dortmund.
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AMTSGERICHT LÜNEN
IM NAMEN DES VOLKES URTEIL |
Das Urteil ist rechtskräftig seit dem 27.062006.
Lünen, den 07.07.2006 S, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts |
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In der Strafsache
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gegen
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Herr F.
geboren in Lünen, Staatsangehörigkeit deutsch, ledig |
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wegen
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Volksverhetzung
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in der Sitzung vom 19. Juni 2006
an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht S.,
als Richterin,
Amtsanwältin B.,
als Beamte der Staatsanwaltschaft,
Justizhauptsekretärin K.
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 7,50€ verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: § 130 II StGB.
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)
Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 19.06.2006 wegen Volksverhetzung gemäß §$ 130 II StGB, begangen im Jahr 2001 bis zum 27.09. 2005 strafbar gemacht.
Im Einzelnen wird insoweit auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 22.032006 Bezug genommen.
Im Hinblick darauf, dass strafrechtliche Vorbelastungen nicht gegeben sind, sowie auf die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten, war eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 7,50€ angemessen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 StPO.
Auch diesen Brief nehme ich zur Kenntnis und lege ihn zu den anderen Briefen, die mir meine Volksverhetzertätigkeit einbrachte. Meine braune Lederjacke hängt mittlerweile auch nicht mehr in der hintersten Ecke des Schrankes, und ich habe mich damit abgefunden, ein Volksverhetzer zu sein. Ich werde besagte Jacke in Zukunft wieder regelmäßig tragen. Die sind doch eh alle völlig verrückt. Und ich ein Schwerverbrecher. Doch das muss ich akzeptieren, da es ja Volkes Urteil war, welches mich als solchen verurteilte. Ich wüsste dennoch zu gern, im Namen welches Volkes das Urteil wirklich gefällt wurde.
Diese ganze Volksverarsche kostet mich schlappe 428,82 € und ist für mich ein weiterer Beweis dafür, dass die Rechtsprechung in diesem Lande äußerst merkwürdig ist. Aber Volksverhetzer sehen sowieso alles anders und kapieren meistens nichts. Und so werde ich – der dumme Volksverhetzer – vermutlich nie begreifen, was in den letzten Monaten, ausgelöst durch ein Gedicht, alles passiert ist. Vermutlich bin ich tatsächlich zu blöd für diese Welt.