Zwei Beispiele für den durchschlagenden Erfolg der Förderung nach § 16i SGB II

Manchmal, aber immer seltener, gelingt es unseren Teilnehmern einen Job zu ergattern. Gerne auch mal, wenn sie darauf hinweisen, dass für sie eine Förderung nach §16i SGB II möglich ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber zwei Jahre absolut keinen Lohn für den neuen Mitarbeiter bezahlen muss. Im dritten Jahr muss er sich mit 10% am Arbeitslohn beteiligen, im vierten mit 20% und im fünften Jahr mit 30%. Danach allerdings muss er den kompletten Lohn bezahlen. Mit dieser Förderung erhofft man, dass Langzeitarbeitslose auch nach fünf Jahren noch einen Arbeitsplatz haben. Ich habe da zwar meine Zweifel, aber sicherlich wird es den einen oder anderen geben bei dem das klappt, so dass man dieses Förderinstrument als Erfolg feiern kann. Für den Arbeitgeber bestehen keine weiteren Pflichten, weshalb viele Arbeitgeber regelrecht begeistert sind. So arbeitet eine ehemalige Teilnehmerin nun in Teilzeit mit 20 Wochenstunden. Der Arbeitsvertrag ist auf sechs Monate befristet und danach ist die Rückkehr der Frau in die Arbeitslosigkeit zunächst beschlossen. Es sei denn bei dem Arbeitgeber besteht noch weiter Bedarf an einer Mitarbeiterin für die er keinen Lohn zahlen muss, dann kann er die Frau weiter beschäftigen oder sich jemand anderes aus dem Pool der Langzeitarbeitslosen aussuchen. Geile Sache. Zumindest für den Arbeitgeber.

Ein anderer Teilnehmer arbeitet mittlerweile für die Müllabfuhr. Der Job macht ihm wirklich Spaß und er ist froh, nicht mehr arbeitslos zu sein. Sein Vertrag wurde kuonsequenterweise nur für zwei Jahre abgeschlossen, dann ist Schluss. Anschließend bekommt der Teilnehmer direkt wieder Arbeitslosengeld II, weil während der geförderten Beschäftigungszeit keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Wenn das keine geniale Sache ist, dann weiß ich es auch nicht.

Auch wir könnten theoretisch davon profitieren, dass die beiden (und viele andere) Arbeitsverträge in absehbarer Zeit enden, denn sollte es diese Maßnahme dann noch geben, könnten wir die Menschen erneut zugewiesen bekommen und im Optimalfall in eine neues Beschäftigungsverhältnis nach §16i SGB II vermitteln. So könnte quasi ein endloser Kreislauf entstehen, bei dem es nur Gewinner gibt. Das wäre schon irgendwie geil.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert